
Härtere Sanktionen in Italien
ADAC empfiehlt Urlaubern sich strikt an die Regeln zu halten
Seit dem 1. Januar 2011 gelten in Italien strengere Geldsanktionen bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung. Wie der ADAC meldet, erfolgte die Erhöhung im Rahmen der gesetzlich alle zwei Jahre vorgesehenen Anpassung an den italienischen Lebenshaltungskostenindex. Dieser stieg aktuell um 2,4 Prozent. Bei Delikten wie zum Beispiel Missachtung der Vorfahrt werden Bußgelder zwischen 159 und 639 Euro fällig, bei Parkverstößen drohen 39 bis 318 Euro Strafe und das Nichtanlegen des Gurtes wird mit einer Buße zwischen 80 und 318 Euro belangt. In Italien wird immer zunächst der Mindestbetrag verhängt, erst wenn dieser nicht binnen 60 Tagen bezahlt wird, erhöht sich die Sanktion. Angesichts der zahlreichen Verkehrskontrollen und hohen Bußgelder sollten sich Italien-Reisende strikt an die Verkehrsvorschriften halten. Alkoholfahrten mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 1,5 Promille können dort sogar mit der Enteignung des Kfz geahndet werden.
Zwar hat Deutschland bereits am 28. Oktober 2010 den EU-weiten Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Bußgeldern aus Verkehrsverstößen umgesetzt, allerdings ist ein entsprechender Akt in Italien noch nicht erfolgt. Das bedeutet: Wer sein Bußgeld in Italien nicht an Ort und Stelle bezahlen muss, der kann zwar dafür in Deutschland derzeit noch nicht belangt werden. Allerdings droht eine Vollstreckung vor Ort beim nächsten Italien-Urlaub. Ungewiss ist, wann der italienische Gesetzgeber die EU-Regelung in sein Recht aufnimmt und dadurch grenzüberschreitende Vollstreckungsmaßnahmen möglich sein werden.
Quelle: ADAC
Seit September bietet Total als erstes Tankstellenunternehmen europaweit an ausgewählten Tankstellen "MOTO Points" an - eine speziell auf die Bedürfnisse von Motorradfahrern ausgerichtete Infrastruktur. In Deutschland finden Biker entsprechend ausgestattete Stationen in der Ribnitzer Straße 42 in Berlin sowie in der Dürener Straße 308 im nordrhein-westfälischen Eschweiler.
Dort erwarten die Zweiradfahrer neben einer speziell für ihre Anforderungen konzipierten Zapfsäule auch eine auf ihre Motorräder zugeschnittene SB-Box. "Durch dieses einzigartige Konzept gehen wir auf die speziellen Bedürfnisse vieler Motorradfahrer ein, die unsere Tankstellenangebote dadurch effektiver nutzen können als bisher", erläutert Bruno Daude-Lagrave, Direktor Tankstellen von TOTAL Deutschland, das neue Projekt des Unternehmens.
Jeder MOTO Point besteht aus einer SB-Box, die über einen separaten Reifenfüllmesser, spezielle Bürsten und Lanzen sowie eine Niederdruckreinigung zum Schutz von Lack und Elektronik verfügt. Damit Helm und Handschuhe beim Waschvorgang trocken bleiben, sind die SB-Boxen mit einem wasserdichten Aufbewahrungsfach ausgestattet. Auch die Zapfsäulen wurden gezielt für Motorräder konzipiert. Im Vergleich zu herkömmlichen Zapfsäulen haben diese eine kleinere Zapfpistole und einen geringeren Kraftstoffdurchfluss. "Jeder Motorradfahrer kennt aus eigener Erfahrung die Schwierigkeit, die Benzinmenge mit den gängigen Zapfpistolen richtig zu dosieren. Mit dem neuen Tankkonzept von Total gehört das nun der Vergangenheit an. Das ist ein guter Service für Motorradfahrer", lobt Michael Lenzen, Vorsitzender des Bundesverbandes der Motorradfahrer.
"Alleine in Deutschland gibt es derzeit ca. 4 Millionen zugelassene Motorräder. Dazu kommen noch etwa 1,9 Millionen motorisierte Fahrzeuge auf zwei Rädern mit Versicherungskennzeichen. Trotz dieser großen Anzahl an Verkehrsteilnehmern sind wir in vielen Bereichen immer noch gezwungen, auf die hauptsächlich für PKWs gebaute Infrastruktur auszuweichen. Daher begrüßen wir es, dass Total im Tankstellenbereich vorangeht und europaweit MOTO Points einrichtet - und hoffen, dass andere Unternehmen diesem Beispiel folgen", ergänzt der Vorsitzende der Biker Union e.V., Rolf Frieling.
Quelle: TOTAL
Motorrad-Schutzkleidung
ADAC: Anzüge regelmäßig auf Verschleiß prüfen
Nach Ansicht des ADAC sollten Motorradfahrer eine Lederkombination einem Textilanzug vorziehen. Das Naturmaterial bietet einen größeren Schutz gegen Abriebbelastung, hält länger und zeigt weniger Verschleißerscheinungen als Stoff. Dennoch sollten Motorradfahrer, egal ob sie Leder- oder Textilkleidung besitzen, ihr Material von Zeit zu Zeit auf Mängel überprüfen. Denn bei regelmäßigem Gebrauch kann es zu Abnutzung des Obermaterials und der Nähte sowie der Protektoren kommen. Nach einem Sturz sollte vor der nächsten Tour ebenfalls die Kleidung kontrolliert werden.
Das Angebot an hochfesten Textilmaterialien wächst stetig. Dennoch bietet die Ledervariante bei leichten Stürzen nach wie vor den besseren Schutz gegen Verletzungen. Leder ist in seiner Struktur dichter und dadurch resistenter gegen Durchrieb. Beim Tragekomfort hat Textilkleidung dank des geringeren Gewichts und des größeren Schutzes vor Temperaturextremen allerdings die Nase vorn. Zudem halten wasserdichte Membranen den Biker trocken.
Ein Abwurftest des ADAC hat gezeigt, dass die einfacheren, billigeren Lederkombinationen durchaus mit den höherwertigen, teureren Modellen mithalten können. Anders sieht es bei den Textilanzügen aus. Die Billig- und Mittelklassemodelle bieten keinen ausreichenden Schutz. Bei einem Sturz müsste der Biker eher mit nennenswerten Verletzungen rechnen. Hochwertige Textilkombinationen schützen zwar besser, sind aber zum Teil teurer als das beste Leder.
Protektoren sind ebenso wichtig wie das Obermaterial. An Schultern, Ellenbogen, Rücken, Hüfte und Knien verhindern sie oft schlimmste Verletzungen, indem sie die Stoßbelastung bei einem Sturz reduzieren. Grundsätzlich gilt, dass die Schutzwirkung mit der Größe der Protektoren zunimmt. In Lederkombis liegen die Polster häufig besser an, die Rückenprotektoren sollten bis zum Steißbein eingearbeitet sein. Bei Textilanzügen sind sie lockerer integriert. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Protektoren bei einem Sturz verrutschen und so ihre Schutzwirkung verlieren können.
Der ADAC weist darauf hin, dass häufig die beste Kleidung im Falle eines Sturzes nicht ausreichend schützen kann. Deshalb sollte immer mit angepasster Geschwindigkeit und ausreichendem Abstand gefahren werden.
Quelle: ADAC
Motorradsicherheit im Herbst
Die besten ADAC-Tipps für Motorradfahrer
Schlechte Sichtverhältnisse, feuchte und rutschige Fahrbahnen sowie morgendlicher Raureif erhöhen das Unfallrisiko für Biker. Damit die Motorradfahrt in den Herbst sicher gemeistert werden kann, hat der ADAC die folgenden Tipps zusammengestellt.
Besonders wichtig ist zudem regelmäßiges Fahr- und Sicherheitstraining. Dabei werden die richtige Blickführung, eine korrekte Lenk- und Kurventechnik sowie das richtige und konsequente Bremsen eingeübt. Der ADAC bietet dazu Fahrsicherheitstrainings für alle Altersklassen und jedes fahrerische Können an. Genaue Informationen und Anmeldemodalitäten gibt es unter www.adac.de/fahrsicherheitstraining.
Quelle: ADAC
Kleine Auswahl – gute Ergebnisse
ADAC: Kein Ersatz für Karte, sondern sinnvolle Ergänzung
Die Zahl der Motorradfahrer, die sich von einem elektronischen Lotsen ans Ziel bringen lassen, nimmt nach Informationen des ADAC immer mehr zu. Navigationsgeräte für Autos gibt es mittlerweile in allen Preisklassen und Kategorien. Die Auswahl an Motorrad-Navis hingegen ist klein. Es gibt nur renommierte Geräte von zwei Herstellern, die der ADAC jetzt getestet hat: Das TomTom Rider 2 und das Garmin Zumo 550. Beide wurden trotz des hohen Preises mit „gut“ bewertet.
Das TomTom Rider 2 für etwa 600 Euro ist gut verarbeitet und überzeugt durch seine einfache Bedienung. Die Kartendarstellung ist klar und eine schnelle Neuberechnung beim Abweichen von der geplanten Route ist möglich. Zudem gibt es eine Alternativroutenführung. Bei Motorrad-Navis besonders wichtig: es ist wasserdicht und stoßunempfindlich. Außerdem ist im Lieferumfang ein Bluetooth-Headset enthalten, das die Anweisungen ins Ohr überträgt. Bei voller Lautstärke kann die Tonqualität jedoch unangenehm kratzend werden. Außerdem fiel den Testern bei beiden Geräten negativ auf, dass keine Montagehinweise zur elektronischen Verkabelung beiliegen.
Zum Preis von etwa 700 Euro gibt es das Garmin Zumo 550. Auch dieses Gerät ist solide verarbeitet, ebenfalls wasser- und stoßfest und mit einem übersichtlichen Einstiegsmenü leicht zu bedienen. Hervorzuheben ist der schnelle Satellitenkontakt und der helle, ausreichend kontrastreiche Bildschirm. Im Gegensatz zu seinem Konkurrenten fällt hier die wenig flüssige Kartendarstellung negativ auf. Alternativrouten sind nicht möglich und es verfügt nicht über einstellbare Geschwindigkeitswarnungen. Trotz des höheren Preises war kein Headset im Lieferumfang enthalten.
Wer ein Pkw-Navigationsgerät auf dem Motorrad nutzen möchte, sollte es mit Hilfe einer Tasche vor Wettereinflüssen schützen. Der ADAC hat stellvertretend für mehrere Geräte die „SoEasyRider V2x“-Schutztasche unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist „befriedigend“. Der Geräteschutz kann mit einem Klettband an fast jedem Motorrad befestigt werden und ist wasserdicht. Allerdings spiegelt die Sichtfolie schon bei geringer Sonneneinstrahlung. Außerdem ist es mühsam, die Verkabelungen mit dem Gerät herzustellen.
Ein Navigationsgerät kann die herkömmliche Straßenkarte als Orientierungshilfe sinnvoll ergänzen, wird sie aber sicher nicht ersetzen. Um nicht abgelenkt zu werden, rät der ADAC, während des Fahrens auf die Gerätebedienung so weit wie möglich zu verzichten. So können Motorradfahrer abwechslungsreiche und anspruchsvolle Strecken stressfrei befahren.
Quelle: ADAC
Harte Strafen in Italien
ADAC: Motorradfahrer sollten sich im Urlaub strikt an die Regeln halten
Schon für relativ harmlose Übertretungen müssen Motorradfahrer in Italien mit drakonischen Strafen rechnen. Neben hohen Bußgeldern droht die Beschlagnahme des Motorrades für 60 Tage, im Wiederholungsfall für 90 Tage. Davon betroffen sind nach Angaben des ADAC auch Biker aus Deutschland, die ihren Urlaub in Italien verbringen. Insbesondere Verstöße gegen die Helmpflicht fallen unter diese Maßnahme. Für den Motorradentzug genügt es, wenn zwar ein Helm getragen wird, dieser aber nicht der geforderten Norm ECE 22 entspricht. Auch wenn der Beifahrer unbehelmt fährt, droht die Wegnahme des Fahrzeugs.
Ebenso hart reagieren die Behörden bei Fehlverhalten am Lenker eines Motorrades. Nur wer korrekt auf der Maschine sitzt und mit beiden Händen lenkt, bleibt ungeschoren. Schon ein sportliches Abheben des Vorderrades beim Beschleunigen kann als Fehlverhalten gedeutet werden und Motorradentzug nach sich ziehen.
Minderjährige Kraftfahrer dürfen auch auf Maschinen, die für zwei Personen zugelassen sind, nur alleine fahren. Der Fahrer riskiert Bußgeld und Beschlagnahme, wenn er einen Sozius mitnimmt. Wer an seinem Kleinkraftrad herumbastelt um es schneller zu machen, steht als möglicher Kandidat für Motorradentzug ebenfalls ganz oben auf der Liste. Keine Beschlagnahme, dafür aber extrem hohe Bußgelder zwischen 36 und 1485 Euro drohen Rasern.
Die italienischen Behörden erhoffen sich von diesen drastischen Strafen eine Verbesserung bei den Unfallzahlen motorisierter Zweiräder. Die Beschlagnahme ist übrigens nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Der Betroffene darf jederzeit mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Der ADAC empfiehlt deutschen Urlaubern, die von einer Beschlagnahme ihrer Maschine betroffen sind, unbedingt den fachmännischen Rat eines Anwalts einzuholen.
Quelle: ADAC
Bundesweit gilt, dass mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Kranken- und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz ohne Plakette in allen Umweltzonen fahren können.
Das gilt auch für Fahrzeuge von Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Markenzeichen-Eintragung „aG", „H", oder „Bl" haben.
Fahrzeuge wie Quads und Trikes fallen in der Regel nicht unter die Plakettenpflicht. Es ist hier wesentlich, als was das Fahrzeug zugelassen wurde. Die Zuordnung erfolgte hier zumeist als Motorrad und von daher nicht als Fahrzeug, welches der Plakettenpflicht unterliegen könnte. Die Quads und Trikes, die aber eine PKW-Zulassung haben, unterliegen der Plakettenverordnung.
München. Ein wirksamer Schutz des Nacken- und Wirbelsäulenbereichs ist insbesondere bei Rallyes ein nach wie vor aktuelles Thema. BMW Motorrad hat sich in Kooperation mit KTM nun zum Ziel gesetzt, die Entwicklung eines adäquaten Schutzes dieser sehr sensiblen Bereiche voranzutreiben. Ziel ist es, die Gefahr von Verletzungen im Nackenbereich, der Halswirbelsäule, des Rückenmarks und des Schlüsselbeins bei schweren Stürzen zu reduzieren. Der Prototyp aus Carbonfiber, Dämpfungsmaterial und Titan, der derzeit bei BMW Motorrad intensiven Tests unterzogen wird, zeigt sehr gute Ergebnisse. Die BMW Motorrad Unfallforschung sieht aufgrund der absolvierten Tests ein hohes Sicherheitspotential in dem Prototypen. Folgende Unfallfolgen werden dadurch vermindert – die nötige Bewegungsfreiheit des Kopfes bleibt dennoch vorhanden:
Für Endurosportler und Straßenrennfahrer, aber durchaus auch für Motorradfahrer im täglichen Straßenverkehr ist ein solcher Nackenschutz ein großer Schritt im Bereich der passiven Sicherheit.
„Der Motorradsport soll sicherer werden, wir möchten unseren Teil dazu beitragen“, so erklärt der Leiter BMW Motorrad, Dr. Herbert Diess, die Entscheidung, diesem Thema besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Weiter: „Das Konzept ist vielversprechend. Wenn das System unsere Erwartungen weiter erfüllt, kann ich mir gut vorstellen, dass wir es in Serie bringen.“ BMW Motorrad und KTM arbeiten eng mit einem Spezialistenteam, darunter Unfallforscher, Biomechaniker, Unfallchirurgen für Rückenmarksverletzungen und nicht zuletzt mit dem südafrikanischen Mediziner Dr. Chris Leatt von Leatt-BraceTM zusammen. Dr. Chris Leatt ist der Entwickler dieses Nackenschutzes. Er engagiert sich in Südafrika für die Sicherheit im Motorradsport und begleitet als betreuender Arzt die südafrikanischen Rennserien.
Die gewonnen Erkenntnisse des Projektteams BMW Motorrad und KTM kommen der Stiftung „Wings for Life“ zu Gute, die die medizinische Forschung zur Rehabilitation von Querschnittsgelähmten fördert.
Geplant ist, dass das neue Konzept für ein minimiertes Unfallrisiko noch dieses Jahr von KTM Werksfahrern und von BMW Motorrad bei Sportveranstaltungen eingesetzt wird.
Quelle: KTM
Der ADAC warnt Italien-Urlauber dringend vor dem Kauf gefälschter Markenartikel. Nach einem vor kurzem in Kraft getretenen Gesetz können Touristen in Italien mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro bestraft werden, wenn sie nachgemachte Markenware erwerben. Wie hoch die Strafe im Einzelfall ausfällt, liegt im Ermessen der Behörden.
Das Gesetz gilt generell für den Verkauf und Erwerb von kopierten Markenartikeln, also nicht nur für den Kauf bei „fliegenden Händlern“ an den Stränden. Ob es sich um Fälschungen handelt, lässt sich meist anhand des im Vergleich zum Original niedrigen Preises erkennen. Erst vor kurzem war eine dänische Touristin zu einer Geldbuße von 10 000 Euro verurteilt worden, weil sie eine gefälschte Designer-Sonnenbrille gekauft hatte.
Quelle: ADAC
Besitzer von Kraftfahrzeugen, die Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II (Alg II) sind, dürfen ihre Autos oder auch Motorräder behalten, wenn der Schätzwert unter 5000 Euro liegt.
Das gilt auch für die erwerbsfähigen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt. Darauf hat der ACE Auto Club Europa am Montag in Stuttgart hingewiesen.
Falls das Kraftfahrzeug noch durch einen Kredit finanziert werde, könne auch dies im Einzelfall berücksichtigt werden. Sollte das Fahrzeug aus Sicht der Arbeitsagentur jedoch nicht als "angemessen" gelten, wird es auf die Vermögensfreibeträge angerechnet. Das geschieht aber nur für den Betrag, der die 5000-Euro-Grenze überschreitet, betonte der ACE.
Quelle: ACE Auto Club Europa
Sehr schnell handeln sollte man nach einem Rat des ADAC, wenn im Urlaub Ausweispapiere, Kreditkarten oder das Handy gestohlen werden. Nur wer den Verlust unverzüglich bei den zuständigen Stellen meldet, kann den entstandenen Schaden in Grenzen halten. Was im Ernstfall zu tun ist, hat der Automobilclub in folgenden Tipps zusammengestellt.
Grundsätzlich gilt: Wichtige Dokumente sollte man unbedingt sorgfältig aufbewahren - am besten im Hotelsafe, keinesfalls jedoch im Handschuhfach des Autos. Ein Ersatzpapier kann wesentlich schneller wiederbeschafft werden, wenn die Nummer sowie Ausstellungsbehörde und -datum bekannt sind. Daher ist es sinnvoll, zusätzlich Kopien mitzuführen oder diese als Mailanhang an die eigene E-Mail-Adresse zu senden. Im Bedarfsfall liegen sie dann in der eigenen Mailbox zum Abruf bereit. Geht der Reisepass verloren, sollte man den Verlust zunächst bei der örtlichen Polizeidienststelle bescheinigen und sich beim nächst erreichbaren Konsulat Ersatzpapiere ausstellen lassen.
Wird das Mobiltelefon gestohlen, kann dies für den Besitzer sehr teuer werden, wenn er nicht die Karte des Telefons schnellstmöglich sperren lässt. Je nach Vertragspartner haftet man nämlich für die bis zur Verlustmeldung angefallenen Gesprächskosten. Der ADAC empfiehlt Reisenden, die wichtigsten Nummern zu notieren und separat aufzubewahren. Dazu gehören die Nummer der SIM-Karte, die Kundennummer oder das Kennwort sowie die Notfallnummer des jeweiligen Anbieters. Nach der Sperrung sollte man den Diebstahl auch der Polizei melden und dabei auch die 15-stellige IMEI-Nummer angeben. Sie ermöglicht die eindeutige Identifizierung des Geräts und ist über den Tastencode *#06# auf dem Display abrufbar.
Auch beim Verlust der Kreditkarte ist Eile angebracht. Die Sperrung ist über die zentrale Notfallnummer der jeweiligen Kartengesellschaft möglich. Haften muss der Karteninhaber mit maximal 50 Euro bis der Verlust gemeldet ist, danach nicht mehr. Die PIN-Geheimzahl muss unbedingt getrennt von der Karte aufgehoben werden, am besten lernt man sie auswendig.
Wertvolle Tipps und tatkräftige Unterstützung erhalten ADAC-Mitglieder im Notfall auch von einer der 16 Notrufstationen im Ausland oder der ADAC-Zentrale in München. Weitere Informationen zum Thema "Notfall im Ausland" sowie die wichtigsten Telefonnummern unter www.adac.de.
Quelle: ADAC
Von den 3,5 Millionen Motorradfahrern in Deutschland kommen jährlich fast 40.000 bei Unfällen zu Schaden. Nach Angaben des ADAC erleidet jeder zehnte verunglückte Biker dabei Verletzungen im Halsbereich. Bei 3,6 Prozent der Unfallopfer liegen sogar Halswirbelfrakturen vor. Für den Ersthelfer am Unfallort stellt sich häufig die Frage, ob die Abnahme des Helmes dem Unfallopfer nutzt oder schadet. Auf jeden Fall muss der Helm runter, wenn der Biker bewusstlos ist, nicht atmet oder keinen Puls hat. Dies weist nämlich auf eine lebensgefährliche Situation für den Motorradfahrer hin. Dabei muss die Abnahme des Kopfschutzes mit größtmöglicher Sorgfalt geschehen, weil sonst die Gefahr besteht, dass ein eventuell bestehender Halswirbelbruch destabilisiert wird.
Wenn der Verunglückte bei Bewusstsein ist, ist es besser, wenn der Helm oben bleibt. Es sei denn, der ansprechbare Motorradfahrer möchte ausdrücklich, dass man ihm den Kopfschutz abnimmt. Aber auch hier gilt, den Helm immer sanft und unter Fixierung des Kopf-Halsbereiches abzunehmen. Und so geht es:
Zur sicheren Helmabnahme sind zwei Personen nötig. Helfer eins kniet sich ans Kopfende des Verletzten und hält den Kopf an Helm und Unterkiefer in Längsrichtung leicht auf Zug. Helfer zwei kniet neben dem Verletzten, nimmt eine eventuell vorhandene Brille ab und öffnet den Kinnriemen. Dann übernimmt er die Aufgabe, die leichte Streckung der Halswirbelsäule weiter aufrecht zu erhalten. Helfer eins zieht jetzt den Helm vorsichtig zu sich hin und damit vom Kopf des Unfallopfers herunter. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, dass der Kopf so gut wie möglich stabilisiert wird, möglichst ohne eine Bewegung in der Halswirbelsäule zu verursachen. Ist der Helm abgenommen, muss der Kopf solange weiter fixiert werden, bis der Rettungsdienst die Versorgung übernimmt.
Quelle: ADAC
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